Lotto Zwangsausschüttung: Top-Chance auf den Rekord-Jackpot

Was kann man mit 37 Millionen Euro alles anfangen? Eine Kreuzfahrt in tropische Gefilde? Einen Sportwagen kaufen? Oder eine Villa bauen? Das hat sich vielleicht auch der Lottospieler aus Nordrhein-Westfalen gefragt, der bei der Zwangsausschüttung am 14. Mai 2016 bei Lotto 6 aus 49 im zweiten Gewinnrang den Jackpot knackte und mehr als 37 Millionen Euro absahnte.

Nur sechs Richtige reichten zum Lottoglück

Bei der Lottoziehung am 14. Mai 2016 knackte ein Tipper aus NRW den Mega-Jackpot und hat jetzt rund 37 Millionen Euro mehr auf dem Konto. Die Zwangsausschüttung war die erste in der Geschichte von Lotto 6 aus 49. Der Gewinner brauchte für sein Lottoglück „nur“ sechs Richtige in der zweiten Gewinnklasse. Der Grund für die Zwangsauszahlung: Der Lotto-Jackpot wurde auch in der 13. Lottoziehung nicht geknackt.

Was bedeutet Zwangsausschüttung?

Tippt kein Spielteilnehmer in der ersten Gewinnklasse einen Lotto-Sechser plus Superzahl, verteilt sich die Jackpot-Summe auf den zweiten Gewinnrang. Gelingt wieder keinem Tipper der große Coup, schüttet die Lotteriegesellschaft den Glückstopf in der dritten Gewinnkasse aus. Dann können Spieler mit fünf Richtigen und Superzahl den Hauptgewinn einstreichen.

Im Mai 2015 stand schon einmal eine Zwangsausschüttung kurz bevor, weil bei der zwölften Ziehung kein Gewinner ermittelt wurde. Doch in der 13. Ziehungsrunde landeten zwei Teilnehmer aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg den Glückstreffer und kassierten mit sechs Richtigen und Superzahl rund 30 Millionen Euro.